FUD
Familienunterstützender Dienst – FUD
Wir unterstützen
-Familien bei der Betreuung und Pflege eines behinderten Kindes oder Angehörigen
Wir helfen Ihnen
-stundenweise oder tageweise
-regelmäßig oder vereinzelt
-langfristig oder sofort
Wir begleiten Menschen mit Behinderungen
-in Kindergärten und Schulen
-in der Freizeit
-zu Veranstaltungen
-zu Arzt- und Therapieterminen
Wir beraten Sie
-bei der Erstellung eines Hilfeplans
-bei der Suche nach therapeutischen Hilfen
-bei der Finanzierung von Hilfsangeboten
Unsere Mitarbeiter sind
-Zivildienstleistende
-Frauen im sozialen Jahr
-Honorarkräften
Die Finanzierung des FUD ist abhängig von der individuellen Situation der Familie und bei Bedarf zu klären.
Familienunterstützender Dienst (FUD)
Der FUD begleitet und unterstützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung in den eigenen Familien.
Kontakt: Ingrid König
Zur Geschichte des FUD:
1991 gründete die Lebenshilfe den Familienentlastenden Dienst (FED), der die Situation der pflegenden und betreuenden Angehörigen und auch der Menschen mit Behinderung selbst durch individuelle Pflege- und Betreuungseinsätze zu verbessern suchte.
Im Rahmen des 40-jährigen Jubiläums der Lebenshilfe erfolgte eine Umbenennung des Familienentlastenden Dienstes (FED) in den Familienunterstützenden Dienst (FUD), um zu verdeutlichen, dass Familien nicht belastet sind, sondern dass die Unterstützung des Menschen mit Behinderung selbst längst in den Mittelpunkt gerückt ist.
Personal / Einsatzzeiten / Dauer:
Im FUD werden überwiegend MitarbeiterInnen eingesetzt, die einer sonder-, sozial- oder heilpädagogischen Ausbildung nachgehen.
Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist eine gegenseitige “Symphathie” aller Beteiligten.
Die Einsatzzeiten und die Länge dieser werden individuell mit der Familie abgesprochen.
Leistungen:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Leistungen im Rahmen des Familienunterstützenden Dienstes in Anspruch zu nehmen. Dabei richten sich Art und Umfang der Angebote nach den Erfordernissen und Wünschen der einzelnen Familien.
Die Angebote umfassen stunden- oder tageweise Betreuungs- und Pflegehilfe, die in der Regel in der Familienwohnung geleistet werden.
Dies bedeutet für Eltern und Angehörige, die Möglichkeit zu haben:
mit evtl. Geschwisterkindern Zeit zu verbringen
eigene Interessen wahrzunehmen und/ oder Verbindlichkeiten nachzukommen
bspw. als Paar oder mit Freunden soziale Kontakte zu pflegen
kulturelle Programme zu genießen
sich auszuruhen und neue Energie zu tanken.
Grundsätzlich können folgende Aktivitäten / Angebote wahrgenommen werden:
Spaziergänge
Ausflüge
Spiele im Haus oder ausserhalb
Besuch unterschiedlicher Veranstaltungen (Gruppentreffen, Feste etc.)
Begleitung und Anleitung alltäglicher Kompetenzen
Mitbetreuung evtl. Geschwisterkinder
Begleitung zu Arztbesuchen o.ä.
Hausbesuche / Beratungsgespräche:
Grundsätzlich erreichen Sie uns in unseren barrierefreien Räumen in Rösrath. Nach Absprache bieten wir Ihnen auch gerne Hausbesuche an, bei denen wir in der Regel ein ausführliches Beratungsgespräch führen und Sie die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen.
Wer übernimmt die Kosten?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in Anspruch genommene Leistungen abzurechnen:
im Rahmen der Pflegeversicherung über die Verhinderungspflege
Betreuungen über zusätzliche Betreuungsleistungen (Pflegeleistungsergänzungsgesetz)
Abrechnungen über Sachleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung bei pflegerischen Hilfen (Grundpflege)
übernimmt Sozialamt oder Jugendamt (die Zuständigkeit variiert)
durch Eigenanteile der Familien selbst.
